Teilnahmebedingungen für das Bambinaut-Partnerprogramm
1. Gegenstand
Das Partnerprogramm ermöglicht es Partner:innen, Bambinaut mit einem persönlichen Partner-Code zu empfehlen. Kund:innen, die den Code beim Kauf eines kostenpflichtigen Pakets eingeben, erhalten 5 % Rabatt; die Partnerin bzw. der Partner erhält eine Provision.
2. Teilnahme
- Teilnehmen können volljährige Privatpersonen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
- Die Teilnahme ist kostenlos. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
- Pro Person bzw. Unternehmen ist ein Partnerkonto zulässig.
3. Provision
- Die Provision beträgt 15 % des Netto-Bestellwerts (Bestellwert ohne Umsatzsteuer und nach Abzug des Kundenrabatts) bei der ersten bezahlten Bestellung eines Kunden mit dem Partner-Code und 10 % bei jeder weiteren bezahlten Bestellung oder Verlängerung desselben Kunden.
- Es zählen ausschließlich vollständig bezahlte Bestellungen. Stornierte, widerrufene, zurückerstattete oder fehlgeschlagene Zahlungen begründen keinen Provisionsanspruch; bereits gutgeschriebene Provisionen werden in diesen Fällen zurückgebucht bzw. mit künftigen Provisionen verrechnet.
- Fotoprodukte (z. B. Fotobücher) sind vom Partnerprogramm ausgenommen: Für sie gibt es weder Rabatt noch Provision.
- Gutscheinkäufe und kostenlose Pakete sind nicht provisionsfähig.
- Die Eigennutzung des Partner-Codes für eigene Bestellungen berechtigt nicht zur Provision.
4. Auszahlung
- Provisionen werden frühestens 14 Tage nach Zahlungseingang der jeweiligen Kundenbestellung auszahlbar (Widerrufsfrist).
- Eine Auszahlung kann ab einem auszahlbaren Guthaben von 100 € beantragt werden. Voraussetzung sind vollständige Stammdaten (Name, Anschrift, deutsche Bankverbindung).
- Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG): Bambinaut erstellt eine Gutschrift, die Partnerin bzw. der Partner stimmt diesem Verfahren mit der Teilnahme zu. Bei Regelbesteuerung (mit USt-IdNr.) wird die Umsatzsteuer zusätzlich ausgewiesen; Kleinunternehmer:innen und Privatpersonen erhalten die Gutschrift ohne Umsatzsteuer.
- Die Versteuerung der Provision obliegt der Partnerin bzw. dem Partner.
- Nicht ausgezahlte Provisionen verfallen drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind.
5. Pflichten der Partner:innen
- Werbliche Inhalte sind als Werbung zu kennzeichnen (z. B. „Werbung“ oder „Anzeige“), insbesondere in sozialen Medien.
- Unzulässig sind irreführende Aussagen, unerwünschte Werbung (Spam), die Veröffentlichung des Codes auf Gutschein- und Rabattportalen sowie Werbung in Umfeldern, die dem Ansehen von Bambinaut schaden.
- Angehörige von Heilberufen (z. B. Hebammen) beachten die für sie geltenden berufsrechtlichen Werbebeschränkungen in eigener Verantwortung.
- Die Nutzung der bereitgestellten Werbemedien ist nur für die Bewerbung von Bambinaut gestattet.
6. Partner-Code
Der Partner-Code kann im Partnerbereich geändert werden. Ein abgelegter Code bleibt zwölf Monate für andere Partner:innen gesperrt; Bestellungen mit dem abgelegten Code werden in dieser Zeit weiterhin dem ursprünglichen Partnerkonto zugeordnet.
7. Laufzeit, Sperrung, Kündigung
- Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
- Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann Bambinaut das Partnerkonto sperren und noch nicht ausgezahlte Provisionen aus den betreffenden Bestellungen einbehalten.
- Bei Beendigung werden bereits entstandene, auszahlbare Provisionen ab 100 € ausgezahlt.
8. Datenschutz
Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Partnerprogramm finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
9. Änderungen
Bambinaut kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über wesentliche Änderungen informieren wir per E-Mail; sie gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb von vier Wochen widersprochen wird.
